Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

STAND 09/2016

 

1. Lieferungen, Leistungen und Angebote

der Firma Starpoint distribution e.k. erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn deren Geltung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird. Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur dann wirksam, wenn die besonders vereinbart und durch Starpoint distribution e.K., Inhaber Lutz Gehrke, Hofweg 99, 22085 Hamburg (im Folgenden Starpoint genannt) schriftlich bestätigt wurden.

 

2. Angebot

Alle Angebote der Firma Starpoint sind freibleibend.

Bei jeglichen Beschreibungen, Abbildungen und anderen Unterlagen die durch die Firma Starpoint erstellt werden, behält sich die Firma Starpoint uneingeschränkt alle eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor. Diese dürfen nur weitergegeben oder anderen zugänglich gemacht werden, wenn eine vorherige schriftliche Genehmigung der Firma Sparpoint vorliegt. Dies gilt auch nach Vertragsende.

 

3.Vertragsabschluß

Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch Starpoint zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von Starpoint durch eine Auftragsbestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist, so ist Starpoint zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Starpoint wird den Kunden in einem solchen Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erhaltene Anzahlungen unverzüglich zurückerstatten.

 

4. In Prospekten, Anzeigen, im Internet etc.

enthaltene Angebote sind insbesondere bezüglich der Preisangaben, der technischen Angaben und Produktänderungen freibleibend und unverbindlich. An speziell erteilte Angebote hält sich Starpoint vierzehn Kalendertage gebunden, soweit nicht anderweitig vereinbart.

 

5. Alle angegebenen Preise

verstehen sich exklusiv Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie exklusiv der am Tage der Lieferung gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn der Preis ist ausdrücklich als Brutto-Preis gekennzeichnet.
Auch sonstige Kosten, die z.B. durch behördliche Auflagen oder Banken entstehen, sind vom Käufer zu tragen.

 

6. Zahlungen sind vorbehaltlich

anderweitiger Individualvereinbarungen bei Lieferungen sofort fällig. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese von dem Verkäufer anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind. Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist Starpoint berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Starpoint eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Starpoint behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen.

Bei Aufträgen, die von Starpoint zu erbringende Leistungen, wie Installationen oder Montagen beinhalten, ist eine Anzahlung von 70% der Gesamtauftragssumme bei Auftragserteilung fällig. Weitere 25% sind vor der zu erbringenden Leistung oder Lieferung zu zahlen, die restlichen 5% nach der gemeinsamen Abnahme.

Öffentliche Einrichtungen und Kirchen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform.

Der Abzug von Skonto ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gestattet.

 

7. Die gelieferte Ware

bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Starpoint. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist Starpoint berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage. Soweit Starpoint im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf Starpoint bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Starpoint die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung von Starpoint erhält.

 

8. Bis zum vollständigen Ausgleich

der Kaufpreisforderung ist der Käufer verpflichtet, jede Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungs-übereignung der Vorbehaltsware zu unterlassen. Bei Zugriff Dritter - insbesondere durch Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.

Der Kunde verpflichtet sich die Ware gut zu behandeln und instand zu halten. Bei Abhandenkommen oder einer Beschädigung der Ware ist die Firma Starpoint umgehend zu benachrichtigen. Die Ware ist durch den Kunden im Verhältnis zum Neuwert zu versichern.

 

9. Lieferzeiten,

die unter entsprechendem Hinweis nach Auskunft des Lieferanten genannt werden, sind für den Verkäufer unverbindlich. Schadenersatzansprüche aufgrund von Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, es sei denn, Starpoint trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

 

Falls Lieferzeiten vereinbart werden, setzt die Firma Starpoint für die Einhaltung dieser voraus, dass der Kunde alle von Ihm zu liefernden Unterlagen, Freigaben und Pläne rechtzeitig übergibt, sowie Zahlungen rechtzeitig tätigt. Die Lieferzeiten verlängern sich um einen angemessenen Zeitraum, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

 

10. Der Verkäufer ist berechtigt

vom Vertrag zurückzutreten, soweit er im Hinblick auf die Bestellung des Käufers einen Deckungskauf vorgenommen hat und der Lieferant aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, keine Lieferung leistet.

 

11. Starpoint gewährleistet,

dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von Starpoint bzw. des Herstellers erwarten kann. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Werden Betriebs - oder Wartungsanweisungen der Firma Starpoint oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterial verwendet, das nicht den Originalspezifikationen entspricht, so entfällt jede Gewährleistung. Der Käufer hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang. Der Kunde wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung jedenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.

Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Starpoint kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist. Bei Verkauf von Gebrauchtgeräten an Geschäftskunden ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Starpoint die Mängel arglistig verschwieg oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.

Der Kunde hat vor der Übergabe der mangelhaften Ware an Starpoint alle Daten und Programme zu entfernen bzw. zu sichern. Eine Haftung für Programm- oder Datenverluste und daraus resultierende Folgeschäden wird nicht von Starpoint übernommen.

Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überbeanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als sechs Monate seit Übergabe, so hat der Käufer den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es Starpoint frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.

Ist die Mängelrüge unberechtigt, kann Starpoint den Kunden für die entstandenen Kosten haftbar machen. Insbesondere wenn eine Besichtigung an Ort und Stelle zur Beurteilung notwendig ist. Zu dieser ist die Firma Starpoint berechtigt.

 

12. Die Firma Starpoint,

ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet Starpoint im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von Starpoint begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Kunde alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Der Umfang einer Haftung von Starpoint nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Die vorstehenden Regelungen (11 und 12) geben den vollständigen Haftungsumfang von Starpoint, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

 

13. Auf die Rechtsverhältnisse

zwischen Starpoint und Käufer sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

Die Bestimmungen der Ziffer 11 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.

 

14. Änderungen und Ergänzungen

der Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

 

15. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages

ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorher-gesehene Lücke aufweist.

16. Datenschutz: Die Adresse des Käufers

ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes. Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von uns ein Datenaustausch mit anderen Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie z.B. der Schufa oder Bürgel vorgenommen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.

 

17. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen für Verbraucher

Soweit Sie eine natürliche Person sind und Produkte oder Serviceleistungen per Fernabsatz zu einem Zweck erwerben, der weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, haben Sie das folgende gesetzliche Widerrufsrecht gemäß BGB:

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu wiederrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Starpoint distribution e.K., Hofweg 99, 22085 Hamburg, Telefon 040 2269220, Telefax 040 22692219, info@starpoint.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu wiederrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (Starpoint distribution e.K., Hofweg 99, 22085 Hamburg, Telefon 040 2269220, Fax 040 22692219, info@starpoint.de) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

18. Besondere Bedingungen: Vermietung

Diese Ergänzungen zu den Allgebeinen Geschäftsbedingungen gelten im Zusammenhang mit der Vermietung von technischen Komponenten, Geräten und jeglichem Zubehör durch die Firma Starpoint.

 

Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung der Mietgegenstände aus dem

Lager von Starpoint (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe der

Mietgegenstände im Lager von Starpoint (Mietende). Die Abholung und Wiedergabe kann nur während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 9.30 bis 18.00 Uhr) erfolgen.

 

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen Starpoint unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Untersuchung und/oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel

später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, Andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als mangelfrei. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche von Starpoint nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche nach § 537 BGB geltend zu machen oder nach § 542 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen

Nichterfüllung oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen. Liegt ein angezeigter anfänglicher Mangel der Mietgegenstände vor, so ist Starpoint nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Nachlieferung oder zur Reparatur berechtigt. Ist Starpoint zur Vervollständigung oder zur Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig in der Lage, kann der Mieter in Ansehung der einzelnen mangelhaften oder fehlenden Mietgegenstände eine angemessene Minderung des Mietpreises verlangen. Wahlweise kann der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 542 BGB kündigen. Sind mehrere Gegenstände vermietet, kann die Kündigung des gesamten Vertrages wegen der Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur erfolgen, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mängel die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in Ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigen. Jegliches Mitverschulden des Mieters an der Störung schließt das Kündigungsrecht aus.

 

Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung (§ 538 BGB) und Mängel, die im Laufe der Mietzeit unter der Obhut des Mieters entstehen, ausgeschlossen. Unabhängig hiervon hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen, wenn ein Mangel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutze der Sache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich werden (§ 545 BGB).

 

Schadensersatz

Sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters (auch für zusätzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und Montage) sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; der Haftungsausschluss gilt auch für jegliche Art von Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ausgenommen vom vorstehenden Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren

Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von Starpoint beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von Starpoint ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten von Starpoint.

 

Pflichten des Mieters während der Mietzeit

Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet.

 

Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV / BGV'en und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.

 

Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Leuchtmittel oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den Neuwert zu erstatten.

 

Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist Starpoint auf Verlangen nachzuweisen.

 

Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte vollständig, in sauberen einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Starpoint behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die rügefreie Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.

 

Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so hat der Mieter Starpoint hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Mieter die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Starpoint bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten.